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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
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§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
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VIII. Sicherungsinstrumente für den Erblasser
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1. Grundbuchliche Sicherungen
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2. Rückforderungsrechte des Schenkers
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3. Güterstands- bzw. Vermögensstandsregelungen
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4. Verwaltungsanordnung für Zuwendungen an Minderjährige
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5. Gesellschaftsvertragliche Sicherungs- und Kontrollinstrumente
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