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Scherer, ErbR
b) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland, es kommt aber zur Nachlassspaltung und damit auch zum deutschen Erbstatut
Mark Pawlytta/Christian von Oertzen in Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht | § 33 Internationales Erbrecht Rn. 136 | 3. Auflage 2010