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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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6. Abschnitt. Auslandsvermögen
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§ 33 Internationales Erbrecht
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V. Gestaltungsüberlegungen im internationalen Erbrecht
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10. Herstellung des Gleichlaufs von Erb- und Vermögenstatut
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a) Wechsel des erbrechtlichen Anknüpfungsmomentes
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b) Wechsel des vermögensrechtlichen Anknüpfungspunktes
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c) Lösungen im Sachverhalt
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