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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil C. Die Vermögensnachfolge im Verfahren
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1. Abschnitt. Verfahren in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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§ 52 Testamentseröffnung
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II. Voraussetzungen der Testamentseröffnung
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1. Testament in Verwahrung des Nachlassgerichts
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a) Testament befindet sich bereits in Verwahrung des Nachlassgerichts
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b) Testament befindet sich bei Privaten
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c) Testament befindet sich bei Notar oder Behörde
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