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Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil C. Die Vermögensnachfolge im Verfahren
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2. Abschnitt. Prozessverfahren
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§ 64 Klagen im Zusammenhang mit § 2287 BGB
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III. Gerichtliche Geltendmachung zu Lebzeiten des Erblassers
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1. Einstweilige Verfügung und Vormerkungsfähigkeit des Herausgabeanspruchs
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2. Klagen des Vertragserben auf Rückforderung nach § 826 BGB und auf Feststellung eines künftigen Anspruches aus § 2287 BGB
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