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Scherer Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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6. Abschnitt. Auslandsvermögen
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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IV. Internationales Erbverfahrensrecht bis 17. 8. 2015
- 1. Streitige Gerichtsbarkeit
- 2. Internationales Nachlassverfahrensrecht
- 3. Internationale Nachlassverwaltung
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4. Internationale Nachlassinsolvenz
- a) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland.
- b) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland, es kommt aber zur Nachlassspaltung und damit auch zum deutschen Erbstatut.
- c) Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut und Wohnsitz im Ausland sowie Vermögen in Deutschland.
- d) Deutscher Erblasser mit deutschem Erbstatut und Wohnsitz in Deutschland sowie Vermögen im Ausland.
- e) Deutscher Erblasser mit deutschem Erbstatut und Wohnsitz im Ausland sowie Vermögen in Deutschland.
- f) Deutscher Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland und Vermögen im In- und Ausland, dass zur Nachlassspaltung führt.
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IV. Internationales Erbverfahrensrecht bis 17. 8. 2015
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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6. Abschnitt. Auslandsvermögen
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge