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Scherer Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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6. Abschnitt. Auslandsvermögen
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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VI. Kompendium: Die ab dem 17. 8. 2015 anwendbare Europäische Erbverordnung
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2. Kollisionsrecht nach der EuErbVO
- a) Recht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt.
- b) Wahl des Rechts der Staatsangehörigkeit.
- c) Grundsatz: Keine Nachlassspaltung.
- d) Umfang des Erbstatuts.
- e) Anknüpfung von Testamenten und Erbverträgen einschließlich Verzichtsverträgen.
- f) Formstatut.
- g) Muss zukünftig auch noch fremdes Kollisionsrecht geprüft werden?
- h) Sonstige Kollisionsregeln.
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2. Kollisionsrecht nach der EuErbVO
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VI. Kompendium: Die ab dem 17. 8. 2015 anwendbare Europäische Erbverordnung
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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6. Abschnitt. Auslandsvermögen
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge