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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
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§ 13 Vermächtnis
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I. Rechtsnatur und Bedeutung des Vermächtnisses
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3. „Gesetzliche Vermächtnisse“
- a) Voraus.
- b) Dreißigster. Familienangehörige,
- c) Ausbildungskosten bei Stiefabkömmlingen.
- d) Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten, § 1586b BGB.
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3. „Gesetzliche Vermächtnisse“
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I. Rechtsnatur und Bedeutung des Vermächtnisses
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§ 13 Vermächtnis
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2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge