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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
§ 19 Testamentsvollstreckung
IV. Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
8. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
a) Grundsatz angemessener Vergütung (§ 2221 BGB).
b) Der Begriff der Angemessenheit nach § 2221 BGB.
c) Mehrere Testamentsvollstrecker.
d) Schuldner der Vergütung.
e) Fälligkeit, Geltendmachung, Verjährung.
f) Anspruch auf Aufwendungsersatz.
g) Die Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung.
Scherer, MAH Erbrecht
c) Mehrere Testamentsvollstrecker.
Lorz in MAH ErbR | § 19 Testamentsvollstreckung Rn. 1-346 | 5. Auflage 2018
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