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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil A. Das Mandatsverhältnis
§ 2 Mandatsannahme, Sachverhaltsfeststellung und Vergütung
III. Abrechnung des Mandats nach dem RVG
2. Allgemeine Zivilsachen
a) Abrechnung nach dem Gegenstandswert.
aa) Gerichtliche Verfahren.
(1) Im gerichtlichen Verfahren berechnen sich die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert.
(2) Im gerichtlichen Verfahren werden Festgebühren oder gar keine Gerichtsgebühren erhoben.
bb) Außergerichtliche Tätigkeit.
Scherer, MAH Erbrecht
aa) Gerichtliche Verfahren.
Schneider in MAH ErbR | § 2 Mandatsannahme, Sachverhaltsfeststellung und Vergütung Rn. 1-209 | 5. Auflage 2018
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