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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil A. Das Mandatsverhältnis
§ 2 Mandatsannahme, Sachverhaltsfeststellung und Vergütung
III. Abrechnung des Mandats nach dem RVG
2. Allgemeine Zivilsachen
a) Abrechnung nach dem Gegenstandswert.
aa) Gerichtliche Verfahren.
bb) Außergerichtliche Tätigkeit.
(1) Die außergerichtliche Tätigkeit kann Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein.
(2) Die außergerichtliche Tätigkeit kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen sVerfahrens sein.
Scherer, MAH Erbrecht
bb) Außergerichtliche Tätigkeit.
Schneider in MAH ErbR | § 2 Mandatsannahme, Sachverhaltsfeststellung und Vergütung Rn. 1-209 | 5. Auflage 2018
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