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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
3. Abschnitt. Die Nachlassabwicklung
§ 22 Annahme und Ausschlagung
IV. Anfechtbarkeit von Annahme und Ausschlagung
1. Anfechtungsgründe
a) Irrtum über die Erklärungshandlung und -bedeutung.
b) Eigenschaftsirrtum.
c) Rechtsfolgenirrtum.
d) Willensmangel des Vertreters.
Scherer, MAH Erbrecht
c) Rechtsfolgenirrtum.
Malitz in MAH ErbR | § 22 Annahme und Ausschlagung Rn. 1-65 | 5. Auflage 2018
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