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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
4. Abschnitt. Der Ausschluss von der Erbfolge
§ 29 Pflichtteilsrecht
III. Der Pflichtteilsanspruch
8. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
b) Beginn der Verjährung.
aa) Überblick.
bb) Kenntnis vom Erbfall.
cc) Kenntnis von der enterbenden bzw. beeinträchtigenden Verfügung bzw. Schenkung.
dd) Kenntnis vom Schuldner.
ee) Grob fahrlässige Unkenntnis.
ff) Gleichgültigkeit der Kenntnis bzgl. Zusammensetzung.
Scherer, MAH Erbrecht
bb) Kenntnis vom Erbfall.
Horn in MAH ErbR | § 29 Pflichtteilsrecht Rn. 1-419 | 5. Auflage 2018
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