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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
V. Typische Verpflichtungen des Beschenkten
1. Verpflichtungen des Empfängers gegenüber dem Schenker
a) Wohnrechte.
aa) Dauerwohnrecht nach § 31 Abs. 1 WEG.
bb) Wohnungsrecht nach § 1093 BGB.
cc) Mitbenutzung einer Wohnung.
dd) Gewährung von Wohnraum als Reallast.
Scherer, MAH Erbrecht
bb) Wohnungsrecht nach § 1093 BGB.
Ridder in MAH ErbR | § 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall Rn. 1-199 | 5. Auflage 2018
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