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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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6. Abschnitt. Auslandsbezug
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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III. Das Kollisionsrecht der EuErbVO
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7. Zur Verweisung der EuErbVO auf andere Rechtsordnungen
- a) Sachnormverweisung. Grundsätzlich
- b) Gesamtnormverweisung gegenüber Drittstaaten.
- c) Dänemark, Vereinigtes Königreich und Irland als Drittstaaten?
- d) Verweisung auf Mehrrechtsstaat
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7. Zur Verweisung der EuErbVO auf andere Rechtsordnungen
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III. Das Kollisionsrecht der EuErbVO
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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6. Abschnitt. Auslandsbezug
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge