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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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§ 47 Lebensversicherungen im Erbrecht
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III. Die Lebensversicherung im Erbschaftsteuerrecht
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5. Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes/Bewertung
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a) Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes.
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bb) Der Zuwendungsgegenstand.
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(1) Versicherungsnehmer ist selbst versicherte Person.
- (a) Bei widerruflicher Einräumung der Bezugsberechtigung aus einer kapitalbildenden oder sonstigen LV.
- (b) Bei unwiderruflicher Einräumung des Bezugsrechts.
- (c) Bei Einräumung des Bezugsrechts und der Übertragung der Stellung als Versicherungsnehmer.
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(1) Versicherungsnehmer ist selbst versicherte Person.
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bb) Der Zuwendungsgegenstand.
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a) Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes.
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5. Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes/Bewertung
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III. Die Lebensversicherung im Erbschaftsteuerrecht
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§ 47 Lebensversicherungen im Erbrecht
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge