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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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§ 50 Digitaler Nachlass
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IV. Datenschutzrecht
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1. Bundesdatenschutzgesetz
- a) Kein Auskunftsanspruch der Erben gemäß § 34 BDSG.
- b) BDSG steht einem Zugangsverschaffungsanspruch der Erben grundsätzlich nicht entgegen.
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1. Bundesdatenschutzgesetz
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IV. Datenschutzrecht
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§ 50 Digitaler Nachlass
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge