Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Scherer, MAH Erbrecht
b) Rechtsnachfolger des Erblassers ist kein anderer im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG.
Biermann in MAH ErbR | § 50 Digitaler Nachlass Rn. 1-98 | 5. Auflage 2018