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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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§ 50 Digitaler Nachlass
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IV. Datenschutzrecht
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2. Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Abs. 3 TKG
- a) Sachlicher Schutzbereich des § 88 Abs. 3 TKG ist eröffnet.
- b) Rechtsnachfolger des Erblassers ist kein „anderer“ im Sinne des § 88 Abs. 3 TKG.
- c) Keine Einwilligung der Kommunikationspartner erforderlich.
- d) Keine gesonderte Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 88 Abs. 3 S. 3 TKG erforderlich.
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2. Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Abs. 3 TKG
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IV. Datenschutzrecht
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§ 50 Digitaler Nachlass
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge