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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil C. Die Vermögensnachfolge im Verfahren
1. Abschnitt. Verfahren in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 53 Testamentseröffnung
II. Voraussetzungen der Testamentseröffnung
1. Testament in Verwahrung des Nachlassgerichts
a) Testament befindet sich bereits in Verwahrung des Nachlassgerichts.
b) Testament befindet sich bei Privaten.
c) Testament befindet sich bei Notar oder Behörde.
2. Tod des Erblassers
Scherer, MAH Erbrecht
1. Testament in Verwahrung des Nachlassgerichts
Keim in MAH ErbR | § 53 Testamentseröffnung Rn. 1-37 | 5. Auflage 2018
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