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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
1. Abschnitt. Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses
§ 12 Nichteheliche Lebensgemeinschaften, nichteheliche Kinder und eingetragene Lebenspartnerschaften
II. Gesetzliches Erbrecht des nichtehelichen Lebensgefährten, Verfügungsformen und sonstige Gestaltungsmöglichkeiten
2. Verfügung von Todes wegen
a) Testament (§ 1937 BGB).
b) Erbvertrag (§ 1941 BGB) und dessen Besonderheiten bei nichtehelichen Lebenspartnern.
Scherer, MAH Erbrecht
a) Testament (§ 1937 BGB).
Ritter in MAH ErbR | § 12 Nichteheliche Lebensgemeinschaften, nichteheliche Kinder und eingetragene Lebenspartnerschaften Rn. 7-12 | 6. Auflage 2024
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