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Scherer, MAH Erbrecht
b) Erbvertrag (§ 1941 BGB) und dessen Besonderheiten bei nichtehelichen Lebenspartnern.
Ritter in MAH ErbR | § 12 Nichteheliche Lebensgemeinschaften, nichteheliche Kinder und eingetragene Lebenspartnerschaften Rn. 13-32 | 6. Auflage 2024