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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
2. Abschnitt. Die Anordnungen des Erblassers
§ 19 Testamentsvollstreckung
IV. Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben
8. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
b) Der Begriff der Angemessenheit nach § 2221 BGB.
aa) Maßgebliche Gesichtspunkte.
bb) Die Tabellendiskussion, insbesondere die „Neue Rheinische Tabelle“.
cc) Würdigung.
Scherer, MAH Erbrecht
cc) Würdigung.
Lorz in MAH ErbR | § 19 Testamentsvollstreckung Rn. 198-200 | 6. Auflage 2024
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