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Scherer, MAH Erbrecht
cc) Begrenzung der Haftung auf einzelne Anwälte § 52 Abs. 2 BRAO.
Schneider in MAH ErbR | § 2 Mandatsannahme, Sachverhaltsfeststellung und Vergütung Rn. 89 | 6. Auflage 2024