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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
3. Abschnitt. Die Nachlassabwicklung
§ 23 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
IX. Die Haftung des Erben für Geschäftsschulden
3. Erbenhaftung für gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeiten
a) Haftung für Verbindlichkeiten des OHG-Gesellschafters.
aa) Haftung bei Fortsetzung durch die übrigen Gesellschafter.
bb) Haftung bei Auflösung der Gesellschaft.
cc) Haftung bei Fortführung der Gesellschaft mit einem oder allen Erben.
dd) Haftung des Erben in den Fällen des § 139 Abs. 4 HGB.
ee) Haftung bei Eintrittsklausel.
Scherer, MAH Erbrecht
bb) Haftung bei Auflösung der Gesellschaft.
Siegmann/Scheuing in MAH ErbR | § 23 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Rn. 112 | 6. Auflage 2024
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