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Scherer, MAH Erbrecht
bb) Der Gläubiger möchte Sicherungs- oder Pfändungsmaßnahmen an einem einzelnen Nachlassgegenstand vornehmen
Koslowski in MAH ErbR | § 26 Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung Rn. 22-24 | 6. Auflage 2024