Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Scherer, MAH Erbrecht
b) Ausschluss der Vertretungsmacht der Eltern bzw. eines Vormunds.
Koslowski in MAH ErbR | § 26 Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung Rn. 226-231 | 6. Auflage 2024