-
Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
-
4. Abschnitt. Der Ausschluss von der Erbfolge
-
§ 30 Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit
-
II. Grundsätze der Erbunwürdigkeit
-
2. Die einzelnen Erbunwürdigkeitsgründe (§ 2339 BGB)
- a) Vorbemerkung.
- b) Vorsätzliche Tötung des Erblassers (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 BGB).
- c) Versuchte Tötung (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 BGB).
- d) Vorsätzliche Herbeiführung der Testierunfähigkeit (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 BGB).
- e) Verhinderung der Errichtung oder Aufhebung letztwilliger Verfügungen (§ 2339 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
- f) Unlautere Einflussnahme auf Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen (§ 2339 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- g) Begehen eines Urkundsdelikts (§ 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
-
2. Die einzelnen Erbunwürdigkeitsgründe (§ 2339 BGB)
-
II. Grundsätze der Erbunwürdigkeit
-
§ 30 Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit
-
4. Abschnitt. Der Ausschluss von der Erbfolge
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge