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Scherer, MAH Erbrecht
e) Verhinderung der Errichtung oder Aufhebung letztwilliger Verfügungen (§ 2339 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Schwalm in MAH ErbR | § 30 Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit Rn. 14 | 6. Auflage 2024