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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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4. Abschnitt. Der Ausschluss von der Erbfolge
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§ 30 Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit
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II. Grundsätze der Erbunwürdigkeit
- 1. Allgemeines
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2. Die einzelnen Erbunwürdigkeitsgründe (§ 2339 BGB)
- a) Vorbemerkung.
- b) Vorsätzliche Tötung des Erblassers (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 BGB).
- c) Versuchte Tötung (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 BGB).
- d) Vorsätzliche Herbeiführung der Testierunfähigkeit (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 BGB).
- e) Verhinderung der Errichtung oder Aufhebung letztwilliger Verfügungen (§ 2339 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
- f) Unlautere Einflussnahme auf Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen (§ 2339 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- g) Begehen eines Urkundsdelikts (§ 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
- 3. Nichteintritt der Erbunwürdigkeit in bestimmten Fällen (§ 2339 Abs. 2 BGB)
- 4. Ausschluss der Erbunwürdigkeit (insbesondere Verzeihung, § 2343 BGB)
- 5. Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Anfechtung (§ 2340 BGB)
- 6. Anfechtungsberechtigte (§ 2341 BGB)
- 7. Rechtstechnische Umsetzung und Auswirkungen der (erfolgreichen) Anfechtung (§§ 2342, 2344 BGB)
- 8. Muster einer Anfechtungsklage
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II. Grundsätze der Erbunwürdigkeit
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§ 30 Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit
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4. Abschnitt. Der Ausschluss von der Erbfolge
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge