-
Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
-
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
-
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
-
II. Formen der lebzeitigen Übertragung und deren Einordnung und Abgrenzung
- 1. Reine Schenkung
- 2. Gemischte Schenkung
- 3. Schenkung unter Auflage, insbesondere unter Vorbehalt des Nießbrauchs
- 4. Zweckschenkung
- 5. Schenkungsversprechen von Todes wegen
- 6. Vollzogene Schenkung von Todes wegen
- 7. Schenkung unter der aufschiebenden Bedingung des Todes des Schenkers
- 8. Zuwendungen durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
- 9. Entgeltlicher Austauschvertrag
- 10. Leihe
- 11. Pacht
- 12. Ausstattung
- 13. Ehebedingte und lebenspartnerschaftsbedingte Zuwendung
- 14. Güterstandsregelungen
-
II. Formen der lebzeitigen Übertragung und deren Einordnung und Abgrenzung
-
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
-
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge