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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
5. Abschnitt. Lebzeitige Übertragungen
§ 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall
VI. Korrekturmöglichkeiten vorweggenommener Erbfolge und Gestaltungsvarianten
1. Gesetzliche Rückforderungsmöglichkeiten bei Schenkung
a) Rückforderung wegen Bedürftigkeit.
b) Rückforderung wegen groben Undanks.
c) Rückforderung bei Nichtvollziehung der Auflage.
d) Rückforderung bei Zweckverfehlung.
e) Rückforderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
Scherer, MAH Erbrecht
a) Rückforderung wegen Bedürftigkeit.
Ridder in MAH ErbR | § 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall Rn. 141-143 | 6. Auflage 2024
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