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Scherer, MAH Erbrecht
d) Verpflichtung zur Weitergabe der Schenkung unter Beachtung der Verwaltungsanordnung.
Ridder in MAH ErbR | § 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall Rn. 206 | 6. Auflage 2024