Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Scherer, MAH Erbrecht
f) Nutzung des § 1638 im Gesellschaftsrecht.
Ridder in MAH ErbR | § 32 Lebzeitige Vermögensübertragungen und Verträge auf den Todesfall Rn. 208-211 | 6. Auflage 2024