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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
6. Abschnitt. Auslandsbezug
§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
IV. Internationales Erbverfahrensrecht nach der EuErbVO
2. Internationale Zuständigkeit in Erbsachen
a) Zuständigkeit nach Art. 4 EuErbVO.
b) Gerichtsstandsvereinbarung.
c) Subsidiäre Zuständigkeiten.
d) Sonderregeln für erbrechtliche Erklärungen.
e) Ausländisches Erbrecht im Prozess.
f) Sonstige Verfahrensfragen im inländischen Prozess.
g) Weitere Zuständigkeitsvorschriften aus Staatsverträgen.
Scherer, MAH Erbrecht
b) Gerichtsstandsvereinbarung.
Pawlytta/Pfeiffer in MAH ErbR | § 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung Rn. 148-151 | 6. Auflage 2024
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