-
Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
-
6. Abschnitt. Auslandsbezug
-
§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
-
IV. Internationales Erbverfahrensrecht nach der EuErbVO
-
2. Internationale Zuständigkeit in Erbsachen
- a) Zuständigkeit nach Art. 4 EuErbVO.
- b) Gerichtsstandsvereinbarung.
- c) Subsidiäre Zuständigkeiten.
- d) Sonderregeln für erbrechtliche Erklärungen.
- e) Ausländisches Erbrecht im Prozess.
- f) Sonstige Verfahrensfragen im inländischen Prozess.
- g) Weitere Zuständigkeitsvorschriften aus Staatsverträgen.
-
2. Internationale Zuständigkeit in Erbsachen
-
IV. Internationales Erbverfahrensrecht nach der EuErbVO
-
§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
-
6. Abschnitt. Auslandsbezug
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge