-
Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
-
6. Abschnitt. Auslandsbezug
-
§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
-
IV. Internationales Erbverfahrensrecht nach der EuErbVO
-
3. Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen und gerichtsähnlichen Entscheidungen
- a) Anerkennung und Vollstreckung nach der EuErbVO.
- b) Anerkennung und Vollstreckung von streitigen Entscheidungen aus Drittstaaten.
- c) Anerkennung von Nachlassverfahrensakten aus Drittstaaten.
-
3. Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen und gerichtsähnlichen Entscheidungen
-
IV. Internationales Erbverfahrensrecht nach der EuErbVO
-
§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
-
6. Abschnitt. Auslandsbezug
-
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge