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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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6. Abschnitt. Auslandsbezug
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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VIII. Internationale Nachlassinsolvenz
- 1. Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut
- 2. Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut, es kommt aber zur Nachlassspaltung und damit auch zum deutschen Erbstatut
- 3. Ausländischer Erblasser mit ausländischem Erbstatut, gewöhnlichem Aufenthalt und Wohnsitz im Ausland sowie Vermögen in Deutschland, aber ohne Nachlassspaltung
- 4. Deutscher Erblasser mit deutschem Erbstatut, gewöhnlichem Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland sowie Vermögen im Ausland
- 5. Deutscher Erblasser mit deutschem Erbstatut, gewöhnlichem Aufenthalt und Wohnsitz im Ausland sowie Vermögen in Deutschland
- 6. Deutscher Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland und Vermögen im In- und Ausland, das zur Nachlassspaltung führt
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VIII. Internationale Nachlassinsolvenz
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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6. Abschnitt. Auslandsbezug
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge