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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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6. Abschnitt. Auslandsbezug
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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X. Kompendium: Das bis 16. 8. 2015 anwendbare Erbkollisionsrecht
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3. Klärung der Anknüpfungstatbestände
- a) Grundsatz: Anknüpfung des anwendbaren Erbrechts an Staatsangehörigkeit.
- b) Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB.
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3. Klärung der Anknüpfungstatbestände
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X. Kompendium: Das bis 16. 8. 2015 anwendbare Erbkollisionsrecht
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§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
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6. Abschnitt. Auslandsbezug
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge