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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
6. Abschnitt. Auslandsbezug
§ 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung
X. Kompendium: Das bis 16. 8. 2015 anwendbare Erbkollisionsrecht
3. Klärung der Anknüpfungstatbestände
a) Grundsatz: Anknüpfung des anwendbaren Erbrechts an Staatsangehörigkeit.
b) Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB.
Scherer, MAH Erbrecht
b) Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB.
Pawlytta/Pfeiffer in MAH ErbR | § 33 Internationales Erbrecht und die Europäische Erbrechtsverordnung Rn. 235-238 | 6. Auflage 2024
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