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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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§ 42 Minderjährige im Erbrecht
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VII. Der Minderjährige als Nacherbe
- 1. Vorerben sind die Eltern oder ein Elternteil
- 2. Vorerben sind minderjährige Geschwister des minderjährigen Nacherben
- 3. Nacherben sind mehrere minderjährige Geschwisterkinder
- 4. Genehmigung des Familiengerichts
- 5. Besonderheiten bei der Ausschlagung
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VII. Der Minderjährige als Nacherbe
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§ 42 Minderjährige im Erbrecht
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10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
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Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge