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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
§ 43 Landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht
III. Lebzeitige Übertragung des Hofes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach der Höfeordnung
2. Materielle Erfordernisse
a) Geschlossene Übergabe.
b) Die Vertragsparteien.
c) Vertretung bei Vertragsschluss.
d) Wirtschaftsfähigkeit des Übernehmers.
e) Fehlen entgegenstehender Hoferbenbestimmung.
Scherer, MAH Erbrecht
a) Geschlossene Übergabe.
Ridder in MAH ErbR | § 43 Landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht Rn. 38 | 6. Auflage 2024
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