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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
§ 45 Auskunftspflichten im Erbrecht
VI. Erbengemeinschaft und Hausbank des Erblassers
1. Allgemeines sowie konkrete Interessen des Miterben
2. Auskunftspflichten des anderen Miterben
a) Auskunftslage zwischen Miterben.
b) Keine Informationsrechte aus § 2027 BGB.
c) Kein Auskunftsrecht aus § 2314 BGB.
d) Mögliche Anspruchsgrundlage: § 242 BGB.
3. Auskunftsverhältnis Miterbe – Hausbank des Erblassers
Scherer, MAH Erbrecht
2. Auskunftspflichten des anderen Miterben
Sarres/Riebe in MAH ErbR | § 45 Auskunftspflichten im Erbrecht Rn. 143-148 | 6. Auflage 2024
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