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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
§ 47 Lebensversicherungen im Erbrecht
III. Die Lebensversicherung im Erbschaftsteuerrecht
5. Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes/Bewertung
a) Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes.
bb) Der Zuwendungsgegenstand.
(1) Versicherungsnehmer ist selbst versicherte Person.
(a) Bei widerruflicher Einräumung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung.
(b) Bei unwiderruflicher Einräumung des Bezugsrechts.
(c) Bei Einräumung des Bezugsrechts und der Übertragung der Stellung als Versicherungsnehmer.
Scherer, MAH Erbrecht
(b) Bei unwiderruflicher Einräumung des Bezugsrechts.
Hammes/Krause in MAH ErbR | § 47 Lebensversicherungen im Erbrecht Rn. 71-75 | 6. Auflage 2024
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