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Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht
Teil B. Die Beratung in der Vermögensnachfolge
10. Abschnitt. Spezielle Themen in der Vermögensnachfolge
§ 47 Lebensversicherungen im Erbrecht
III. Die Lebensversicherung im Erbschaftsteuerrecht
5. Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes/Bewertung
a) Bestimmung des steuerbaren Zuwendungsgegenstandes.
aa) Umstände ohne Bedeutung für die Bestimmung des Zuwendungsgegenstandes.
bb) Der Zuwendungsgegenstand.
(1) Versicherungsnehmer ist selbst versicherte Person.
(2) Versicherungsnehmer ist nicht zugleich versicherte Person.
Scherer, MAH Erbrecht
bb) Der Zuwendungsgegenstand.
Hammes/Krause in MAH ErbR | § 47 Lebensversicherungen im Erbrecht Rn. 67 | 6. Auflage 2024
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