-
Schmidt, EStG
-
Einkommensteuergesetz (EStG)
-
V. Steuerermäßigungen
-
6. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c)
-
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
-
II. Begünstigungsvoraussetzungen, § 35c I–III
- 1. Begünstigte Objekte, § 35c I
- 2. Begünstigte Aufwendungen, § 35c I
- 3. Begünstigte Maßnahmen, § 35c I 2–6 und Bescheinigung, § 35c I 7
- 4. Rechnungserteilung; Zahlung, § 35c IV
- 5. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, § 35c II
- 6. Ausschluss einer Doppelförderung, § 35c III
-
II. Begünstigungsvoraussetzungen, § 35c I–III
-
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
-
6. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c)
-
V. Steuerermäßigungen
-
Einkommensteuergesetz (EStG)