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Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG


Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuergesetz, 33. EL
Anhang AO
Erläuterungen zu den Vorschriften der Abgabenordnung, die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von besonderer Bedeutung sind
Inhaltsübersicht
Alphabetische Übersicht
Einleitung
Doppelbesteuerungsabkommen (§ 2 AO)
Wohnsitz (§§ 8 ff. AO)
Angehörige (§ 15 AO)
Zuständigkeit des Finanzamts (§§ 16 ff. AO)
Steuergeheimnis (§§ 30, 30 a AO)
Steuerpflichtige und Vertreter (§§ 33 ff. AO)
Steuerschuldverhältnis (§§ 37, 38 AO)
Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO)
Unwirksame Rechtsgeschäfte (§§ 40 ff. AO)
Gesamtschuldner, Gesamtrechtsnachfolge (§§ 43 ff. AO)
Verschollenheit (§ 49 AO)
Besteuerungsgrundsätze (§§ 85, 88 AO)
Mitwirkungs- und Auskunftspflichten (§§ 90 ff. AO)
Fristen und Termine (§§ 108 ff. AO)
Amtshilfe (§§ 111 ff. AO)
Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe (§ 117 AO)
Abgabe der Steuererklärungen (§ 149 AO)
Verspätungszuschlag (§ 152 AO)
Berichtigung von Erklärungen (§ 153 AO)
Steuerfestsetzung (§§ 155, 156 AO)
Treuhänder, Gläubiger (§§ 159, 160 AO)
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO)
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen, Erlass (§ 163, § 227 AO)
Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)
Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 AO)
Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO)
Änderung von Steuerbescheiden bei Zustimmung (§ 172 AO)
Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)
Widerstreitende Steuerfestsetzungen (§ 174 AO)
§ 174 AO Widerstreitende Steuerfestsetzungen
Zu § 174 AO
Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen (§ 175 AO)
Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen (§ 175 a AO)
Vertrauensschutz bei Änderung von Steuerbescheiden (§ 176 AO)
Berichtigung von materiellen Fehlern (§ 177 AO)
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§§ 179 ff. AO)
Haftung (§§ 191, 192 AO)
Außenprüfung (§ 193 AO)
Verbindliche Zusage (§ 204 AO)
Fälligkeit (§ 220 AO)
Stundung (§ 222 AO)
Hingabe von Kunstgegenständen (§ 224 a AO)
Verzinsung (§§ 233 ff. AO)

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Widerstreitende Steuerfestsetzungen (§ 174 AO)

ErbStG Anhang AO Autor: Gebel Troll, ErbStG,33. Auflage Oktober 2006 Rn 32   EL 27, Oktober 2003 32     (1) 1Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern. 2Ist die Festsetzungsfrist für diese Steuerfestsetzung bereits abgelaufen, so kann der Antrag noch bis zum Ablauf eines Jahres gestellt werden, nachdem der letzte der betroffenen

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