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Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG
Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b – Deutsche Staatsangehörige im Ausland innerhalb von 5 Jahren nach Wegzug
Jülicher in Troll, ErbStG | ErbStG § 2 Rn. 21-21a | 33. Auflage 2006