Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen


Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuergesetz, 38. EL
Kommentar
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Abschnitt 2. Wertermittlung
§ 13 a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
Inhaltsübersicht
Alphabetische Übersicht
Allgemeines zu den Entlastungen für betriebliches Vermögen (Tz. 1 bis Tz. 15)
Zu § 13 a Abs. 1 – Wertabschlag bei Einhaltung der Mindestlohnsumme (Tz. 16 bis Tz. 35)
Zu § 13 a Abs. 2 – Abzugsbetrag für Erwerbe kleineren betrieblichen Vermögens (Tz. 36 bis Tz. 45)
Zu § 13 a Abs. 3 – Übergang der Begünstigungen, besondere Erwerbstatbestände (Tz. 46 bis Tz. 110)
Übergang der Begünstigungen (Tz. 46 bis Tz. 75)
Gewährung bzw. Ausschluss von Begünstigungen für besondere Erwerbstatbestände (Tz. 76 bis Tz. 110)
Zu § 13 a Abs. 4 – Definition der Lohnsumme (Tz. 111 bis Tz. 130)
Zu § 13 a Abs. 5 – Nachsteuer bei Veräußerungen etc. (Tz. 131 bis Tz. 380)
Zu § 13 a Abs. 5 Satz 2 – Umfang des Entfallens der Begünstigungen (Tz. 350 bis Tz. 355)
Zu § 13 a Abs. 5 Sätze 3, 4 – Veräußerung/Entnahme von Betrieben/Teilbetrieben/Anteilen an Kapitalgesellschaften, Reinvestition (Tz. 356 bis Tz. 380)
Zu § 13 a Abs. 6 – Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und Fälligkeit des Nachsteuerbetrages (Tz. 381 bis Tz. 395)
Zu § 13 a Abs. 7 – Mitwirkungspflicht bei begünstigten Auslandssachverhalten (Tz. 401 bis Tz. 410)
Zu § 13 a Abs. 8 ErbStG – Vollbefreiung (Tz. 411 bis Tz. 430)
Zu § 13 a Abs. 9 – Familienstiftungen (Tz. 431)
Anhang zu § 13 a ErbStG: § 13 a ErbStG idF ErbStG 1996, Abweichungen zum geltenden Recht (Tz. 433 bis Tz. 448)
Literatur zu § 13 a ErbStG a. F. und zum Gesetzgebungsverfahren (Zwischenentwürfe) des ErbStRG 2009
Rechtsprechung zu § 13a

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist Inhaber von Nutzungsrechten. Jede urheberrechtliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt, insbesondere mit, für oder in KI-Systemen oder KI-Modellen. Die Nutzung zum Text-und-Data-Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG wird vorbehalten.

Zu § 13 a Abs. 3 – Übergang der Begünstigungen, besondere Erwerbstatbestände (Tz. 46 bis Tz. 110)

ErbStG § 13 a

Urheberrechtlich geschützter Inhalt. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist Inhaber von Nutzungsrechten. Ohne gesonderte Berechtigung ist jede urheberrechtliche Nutzung untersagt, insbesondere die Nutzung des Inhalts im Zusammenhang mit, für oder in KI-Systemen, KI-Modellen oder Generativen Sprachmodellen. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG behält sich alle Rechte vor, insbesondere die Nutzung zum Text-und-Data-Mining (TDM) nach § 44b Abs. 3 UrhG (Art. 4 DSM-RL).

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen