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Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG
§ 21 ErbStG – Unilaterale Anrechnung oder DBA mit Anrechnungsmethode (Ermittlung des Höchstbetrages der anrechenbaren ausländischen Steuer)
Jülicher in Troll, ErbStG | ErbStG § 14 Rn 56 - 59 | 38. Auflage Juli 2009